Hausordnung TSV Hofkirchen e.V.

Die Hausordnung für Vereinsheim und Gelände ist für Mitglieder und Gäste verbindlich. Das Vereinsheim ist ein Aushängeschild. Mitglieder und Gäste haben sich so zu verhalten, dass das Ansehen des Vereins nicht geschädigt wird. Unnötiger Lärm und Belästigungen anderer sind zu vermeiden.

Für die Benutzung und Vermietung des Vereinsheimes wird folgende Ordnung aufgestellt:

1.    Das Vereinsheim ist errichtet worden, um den Abteilungen und Gruppen des Vereins eine Bleibe zu geben. Sie können dieses Heim nutzen, sofern eine anderweitige Belegung dem nicht entgegen steht. Die Benutzung durch den Verein hat Vorrang vor einer Vermietung. In Zweifelsfragen entscheidet der Vorstand.

Alle Mitglieder und Benutzer sind verpflichtet mit dieser Einrichtung so umzugehen, dass wir auf viele Jahre hinaus Nutzen an ihr haben. Wer nicht sorgfältig mit dem Vereinseigentum umgeht, kann Hausverbot erhalten. Mitglieder können in schweren Fällen sogar aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Die/der Verantwortliche haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe der Schlüssel.

Das Heim soll ordnungsgemäß verlassen werden. Nach Feiern usw. sind die Räumlichkeiten bis spätestens 10.30 Uhr des folgenden Tages zu reinigen. Der jeweilige Benutzer hat die Reinigung der Tische und Stühle, der Küche und des Zubehörs (Gläser, Geschirr etc.) zu bewirken, sowie den angefallenen Unrat (Papier, Speisereste etc.) zu beseitigen. Die Benutzung der hauseigenen Mülltonne ist nur Vereinsgruppen gestattet. Bei Vermietung sind grundsätzlich alle Böden und die sanitären Einrichtungen nass zu reinigen. Die im Außenbereich benutzten Bänke, Stühle usw. sind wieder an den dafür vorgesehenen Stellen zu lagern.

Wird das TSV-Sportheim nicht ordnungsgemäß verlassen, kann dies zum Ausschluss von der Nutzung führen. Evtl. entstehende Kosten sind von den Benutzern zu tragen.

Bei Übernahme der Räumlichkeiten hat sich der Mieter über den ordnungsgemäßen Zustand sowie über die Hausordnung zu informieren.

2.   Zum Inventar des TSV-Sportheimes gehörende Gegenstände (Gläser, Porzellan, Bestecke etc.) dürfen nicht außer Haus gebracht werden.

3.    Das Mitbringen und der Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke und Drogen jeder Art ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen vom Mitbringen und dem Verzehr alkoholischer Getränke sind Veranstaltungen, bei denen es im Vorhinein ausdrücklich anders angekündigt und von der Vorstandschaft genehmigt wurde. Der Verzehr angebotener Getränke aus dem vereinsinternen Getränkeautomaten ist ausdrücklich genehmigt.

4.    Das Vereinsheim kann an Gruppen, die nicht dem TSV Hofkirchen angehören, sowie an Vereine und Privatpersonen vermietet werden, wenn dies mit den Grundsätzen des TSV Hofkirchen in Einklang steht.

5.    Bei mehreren gleichrangigen Bewerben für einen Termin entscheidet das Los. Vorrang genießen Mitglieder mit Funktionen (Vorstandsmitglieder, Übungsleiter/Trainer, Helfer).

6.    Abteilungen des TSV Hofkirchen steht das Vereinsheim für vereinsinterne Veranstaltungen kostenlos zur Verfügung. Öffentliche Veranstaltungen von Abteilungen oder Gruppen sind vom Vorstand zu genehmigen.

7.    Privatpersonen, Vereine und vereinsfremde Gruppen zahlen zur Deckung der Kosten eine Benutzungsgebühr. Sie beträgt für einen ganzen Tag 50,00 € im Winter sowie 30.00 € im Sommer.

Mitgliedern kann dann ein Nachlass gewährt werden, wenn es sich um eine persönliche, d. h. das Mitglied selbst betreffende Feier (z. B. Geburtstag) handelt. Eine Anmietung für andere Personen ist nicht möglich. Dies gilt auch für Personen der eigenen Familie, die keine Mitglieder im TSV Hofkirchen sind, bei denen also keine Mitgliedschaft durch eine eigene Beitrittserklärung begründet wurde. Von der/dem Beauftragten kann eine Kaution festgesetzt werden.

8.    Die Abteilung oder der dem Vorstand oder der/dem Beauftragten zu benennende Verantwortliche haftet für Ruhe und Ordnung in den überlassenen Räumen. Sie/er ist für alle Schäden voll verantwortlich, die ursächlich im Zusammenhang mit der Benutzung entstehen.

9.    Für Beschädigungen durch das Anbringen und Entfernen von Dekoration haftet der Nutzer.

10.  Der Benutzer/Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung der Polizeistunden in allen Veranstaltungsräumen, der Lärmschutzverordnung und für die Beachtung aller Bestimmungen, die zum Schutze der Jugend erlassen worden sind.

  1. Vor Verlassen des Gebäudes sind die Fenster und Außentüren zu schließen, die Beleuchtung zu löschen. Die Haustür ist nach dem Verlassen abzuschließen.
     
  2. Aus datenschutzrechtlichen Gründen bedarf die Veröffentlichung von Fotos im Zusammenhang mit dem TSV Hofkirchen bzw. seinen Gebäuden und Sportanlagen die ausdrückliche Genehmigung der Vorstandschaft.

13.  Der Benutzer ist zum Schadenersatz verpflichtet, falls er gegen Bestimmungen dieser Hausordnung verstößt. Er haftet auch für Schäden, die seine Gäste verursacht haben.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung kann die Weiterbenutzung der Räume s o f o r t untersagt werden, ohne dass von dem Benutzer/Mieter Regressansprüche geltend gemacht werden können.

Hofkirchen, Dezember 2015                                                            Die Vorstandschaft

151208 Stefan Zuckmantel