Fasching am Boch 2016


Planung für Fasching am Boch 2016
Besprechung mit dem Sachgebietsleiter für Verkehr des Landkreises


MdL Josef Zellmeier, Sachgebietsleiter für Verkehr Franz Beyerl, Vorsitzender der Bachvereine Stefan Heinrich und Mitorganisator Stefan Walter

Das Bachlertal startet in die fünfte Jahreszeit. Der Fasching in diesem Landstrich hat eine mehr als hundertjährige Tradition und wird dementsprechend gefeiert. Am 11. 11. wird sich das Prinzenpaar das Regierungszepter bei Bürgermeister Johann Grau abholen. Am Samstag, den 14. November ist der große Inthronisationsball im Gasthaus Roßmeier in Hofkirchen. Der BFF (Bachler Faschingsfreunde) stellt an diesem Abend das neue Prinzenpaar und das gesamte Tanzprogramm für diese Saison vor. In der Faschingszeit folgen verschiedene Veranstaltungen und Bälle im Bachlertal und in der Region, die von der Garde besucht werden. Der große Höhepunkt ist am Faschingssonntag, den 7. Februar 2016 wenn es wieder heißt: „Fasching am Boch – ein Erlebnis“.

Für diesen Tag gibt es ein eigenes Organisationskomitee. Seit mehr als einem Jahrzehnt steht Stefan Heinrich aus Osterham an der Spitze dieser Vereinigung. Dass dieser Fasching in Hofkirchen nicht so nebenbei abgehalten werden kann, versteht sich von selbst. Mehrere tausend Besucher, viele Umzugsteilnehmer und Darsteller haben den Fasching am Boch zu einem Geheimtipp im ostbayerischen Faschingsgeschehen werden lassen. In den Vorplanungen ist es auch wichtig, dass die Sicherheitsrichtlinien befolgt werden. Zu einer Informationsbesprechung haben sich in Osterham auf Initiative von MdL Josef Zellmeier, der Sachgebietsleiter für Verkehr des Landkreises Straubing-Bogen Franz Beyerl, Stefan Heinrich, Stefan Walter getroffen. Besprechungsgrundlagen waren die Merkblätter des Landkreises Straubing-Bogen: „Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen“ und „Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsgrund“. Diese Informationen werden den Umzugsteilnehmern bereits im Vorfeld bzw. bei der Anmeldung zur Verfügung gestellt. Grundsätzliche Voraussetzungen sind u.a. die Fahrzeugabmessungen. Übergroße Aufbauten brauchen eine Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer.

Die Fahrt beginnt ab Garage oder Hof des Teilnehmers.  Das teilnehmende Gespann muss der Straßenverkehrszulassungsordnung auf öffentlichen Straßen entsprechen. Alte oder ausgemusterte Anhänger ohne Betriebserlaubnis sind nicht zulässig. Bei der An- und Abreise dürfen sich keine Personen auf den Wägen befinden. Die Fahrgeschwindigkeit im Umzug ist auf „Schrittgeschwindigkeit“ festgelegt. Die Informationen zur Teilnahme am Umzug gibt es bei Stefan Heinrich 08772  5908 bzw. Anfrage unter fasching@bachlertal.de. Bei der Anmeldung werden dem Teilnehmer die Merkblätter und die Umzugsordnung zur Verfügung gestellt.

 

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